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   OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89   

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OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89 (https://dejure.org/1990,7667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.01.1990 - 15 W 487/89 (https://dejure.org/1990,7667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Januar 1990 - 15 W 487/89 (https://dejure.org/1990,7667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 315
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
    Fordert das neue Recht dagegen bei der Beurteilung des Sachverhalts Berücksichtigung, ist der Verwaltungsakt an den neuen Bestimmungen zu messen ( BVerwGE 59, 148 ,161; 65, 313, 315; BVerwG, Buchholz 407.4, § 17 FStrG , Nr. 19).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
    Fordert das neue Recht dagegen bei der Beurteilung des Sachverhalts Berücksichtigung, ist der Verwaltungsakt an den neuen Bestimmungen zu messen ( BVerwGE 59, 148 ,161; 65, 313, 315; BVerwG, Buchholz 407.4, § 17 FStrG , Nr. 19).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
    Aus dem geltenden Prozeßrecht läßt sich weder herleiten, daß insoweit immer auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen wäre, noch entnehmen, daß es stets auf die Verhältnisse zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung ankäme (vgl. BVerwGE 50, 2, 9 f.; 64, 218, 221 f.; 66, 178, 182).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
    Aus dem geltenden Prozeßrecht läßt sich weder herleiten, daß insoweit immer auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen wäre, noch entnehmen, daß es stets auf die Verhältnisse zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung ankäme (vgl. BVerwGE 50, 2, 9 f.; 64, 218, 221 f.; 66, 178, 182).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
    Aus dem geltenden Prozeßrecht läßt sich weder herleiten, daß insoweit immer auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen wäre, noch entnehmen, daß es stets auf die Verhältnisse zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung ankäme (vgl. BVerwGE 50, 2, 9 f.; 64, 218, 221 f.; 66, 178, 182).
  • BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
    § 2069 BGB geht dem § 2108 Abs. 2 BGB nicht vor (vgl. BGH NJW 1963, 1150 f.).
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89

    Datenschutz durch NRW-Notare

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
    10. Notarrecht-Datenschutzrechtliche Anmeldepflicht von mit Hilfe von Textverarbeitungssystemen hergestellten Massenkarteien bzw. Erbvertragsregistern (BGH, Beschluß vom 30.7.1990 - NotZ 19/89) DSG NW 1978 § 28 Abs. 3 DSG NW 1988 §§ 23 Abs. 1; 2 Abs. 1; 3; 8 Abs. 2; 35 Abs. 3 1. Das DSG NW 1988 findet im Grundsatz auch auf Notare Anwendung.
  • OLG Hamm, 03.10.1989 - 15 W 333/89
    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
    Außer in der eben zitierten Entscheidung hat der Senat zum Abgeltungsbereich des § 149 KostO im einzelnen wiederholt in diesem Sinne Stellung genommen (vgl. etwa OLG Hamm Rpfleger 1965, 185 = JurBüro 1965, 305 ; DNotZ 1984, 448 ; DNotZ 1990, 324 ).
  • OLG Hamm, 20.10.1983 - 15 W 220/83

    Gegenstandsgleichheit von Treuhandvertrag und Vollmacht beim Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
    Außer in der eben zitierten Entscheidung hat der Senat zum Abgeltungsbereich des § 149 KostO im einzelnen wiederholt in diesem Sinne Stellung genommen (vgl. etwa OLG Hamm Rpfleger 1965, 185 = JurBüro 1965, 305 ; DNotZ 1984, 448 ; DNotZ 1990, 324 ).
  • BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07

    Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines

    Das Oberlandesgericht hält die zugelassene weitere Beschwerde für unbegründet, sieht sich an einer Zurückweisung aber zumindest durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Januar 1990 (JurBüro 1990, 899 f.) gehindert.
  • OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05

    Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in

    Zwar soll nach der Rechtsprechung des OLG Hamm sowie weiterer Oberlandesgerichte neben der Hebegebühr des § 149 KostO eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Prüfung der Einzahlungsreife (Kaufpreisfälligkeit) nicht entstehen können (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1990, 899 und - insoweit in diesem Punkt allerdings nur obiter - OLG Hamm NJW-RR 1989, 583 mit weit. Nachw.; OLG Oldenburg, JurBüro 1986, 429).

    Der Senat kann die weitere Beschwerde indes nicht zurückweisen, ohne damit von den genannten Entscheidungen des OLG Hamm (insoweit jedenfalls der in JurBüro 1990, 899 veröffentlichten Entscheidung) sowie des OLG Bremen abzuweichen.

  • BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08

    Ausschließliches Anfallen einer Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der

    Eine andere Meinung nimmt dagegen an, dass neben der für die Kaufpreisabwicklung über ein Notaranderkonto anfallenden Hebegebühr nach § 149 KostO keine Betreuungsgebühr für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit in Ansatz gebracht werden kann (so OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 101; OLG Hamm JurBüro 1990, 899; OLG Oldenburg JurBüro 1986, 429; Rohs/Wedewer, KostenO, Stand: August 2008, § 149 Rdn. 12; Korintenberg/Reimann, KostenO, 17. Aufl., § 149 Rdn. 7; Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., "Hebegebühr" Anm. 9.2.2; Bay. Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 6. Aufl., Rdn. 1197; Bund, JurBüro 2004, 635, 636 ff.; wohl auch Filzek, JurBüro 2005, 453, 454).
  • OLG Schleswig, 22.11.1994 - 9 W 160/94

    Gebühren für Fälligkeitsmitteilungen neben Hebegebühr

    Zwar wird in neuerer Zeit verschiedentlich die Auffassung vertreten, so wie der Notar die Auszahlungsreife bei ihm hinterlegter Beträge ohne besondere Vergütung zu prüfen habe, sei auch die Prüfung der Einzahlungsreife ein gebührenfreies Nebengeschäft zu dem Hinterlegungsgeschäft (so OLG Oldenburg JurBüro 1986, 429 ; OLG Hamm Rpfleger 1990, 315 = MittRhNotK 1990, 224 ; LG Koblenz MittRhNotK 1993, 134 mit ablehnender Anm. Brosette; RohstWedewer, § 149 KostG, Rn. 12; Korintenberg/Reimann, § 149 KostG, Rn. 7; - anders noch die Vorauflage, Rn. 9 - Göttlich/Mümmler, KostG, 11. Aufl., "Hebegebühr" 9.22; a.A. neben Brosette, a.a.O., Klein, Rpfleger 1988, 178, 180 und die Vorinstanz zu OLG Köln MittRhNotK 1991, 226 ; kritisch auch Lappe, § 147 KostG, Nr. 93).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.1990 - 10 W 124/89   

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https://dejure.org/1990,15387
OLG Düsseldorf, 28.02.1990 - 10 W 124/89 (https://dejure.org/1990,15387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.1990 - 10 W 124/89 (https://dejure.org/1990,15387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 10 W 124/89 (https://dejure.org/1990,15387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91

    Nichtherausgabe eines Originaltestaments durch ausländisches Gericht

    11. Kostenrecht - Keine Gerichtskosten für Eintragung eines Rangvorbehaltes bei der Auflassungsvormerkung (OLG Köln, Beschluß vom 1.4.1992-2 Wx 49/91 - mitgeteilt von Notar Dr. Günther Schotten, Köln) KostG § 35; 62; 66; 67 Die Eintragung eines Rangvorbehaltes für Grundpfandrechte bei der Auflassungsvormerkung stellt ein gebührenfreies Nebengeschäft zu der Eintragung der Vormerkung dar, wenn sie gleichzeitig mit dieser erfolgt (Abweichung von OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 ).

    Der Bezirksrevisor bei dem AG ist dem in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Rspr. des OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1990, 315 ) entgegengetreten und hat weiter ausgeführt, der Geschäftswert der Eintragung des Rangvorbehalts betrage 500.000,- DM, so daß nach § 67 KostG insoweit lediglich eine '/;Gebühr in Höhe von 215,- DM entstanden sei.

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1990, 315 ) vermag auch der Senat nicht beizupflichten.

  • OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91

    Keine Gerichtskosten für Eintragung eines Rangvorbehaltes bei der

    Der Bezirksrevisor bei dem AG ist dem in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Rspr. des OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1990, 315 ) entgegengetreten und hat weiter ausgeführt, der Geschäftswert der Eintragung des Rangvorbehalts betrage 500.000,- DM, so daß nach § 67KostG insoweit lediglich eine '/;Gebühr in Höhe von 215,- DM entstanden sei.

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1990, 315 ) vermag auch der Senat nicht beizupflichten.

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96

    Gebühr für Rangvorbehalt

    So sprechen sich das OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 und das LG Mainz Rpfleger 1992, 248, 249; MDR 1996, 211, 212 gegen die Annahme eines gebührenfreien Nebengeschäfts aus.
  • OLG Zweibrücken, 20.11.1995 - 3 W 213/95

    Gerichtsgebühr für Eintragung eines Rangvorbehalts

    Dem würde es entsprechen, im vorliegenden Fall der Eintragung eines Rangvorbehalts bei einer Eigentumsübertragungsvormerkung die gleiche Gebühr anzusetzen (so auch OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 ; Rohs/Wedewer, § 62 KostG, Rn. 10 a).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 10 W 54/98

    Rangvorbehalt gebührenfreies Nebengeschäft

    a) Die angefochtene Entscheidung ist auf die bisherige Rechtsprechung des Senats gestützt, wonach die Eintragung des Rangvorbehaltes kein gebührenfreies Nebengeschäft nach § 35 KostO ist, wenn eine Auflassungsvormerkung und zugleich der Rangvorbehalt für noch einzutragende Grundpfandrechte eingetragen werden (Beschluß vom 28. Februar 1990, Az 10 W 124/89, abgedruckt in RPfleger 1990, 315).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1995 - 10 W 212/95

    Gebührenermäßigung für Kostenschuldner in den neuen Bundesländern

    Dem würde es entsprechen, im vorliegenden Fall der Eintragung eines Rangvorbehalts bei einer Eigentumsübertragungsvormerkung die gleiche Gebühr anzusetzen (so auch OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 ; Rohs/Wedewer, § 62 KostG, Rn. 10 a).
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